Aber du bist hier. Das heißt: Du hast keinen Bock auf Stress, Chaos und fiese Überraschungen bei der Betriebsprüfung.
In diesem Beitrag zeig ich dir nämlich 7 typische Fallstricke, die bei jeder BG-Prüfung garantiert auf den Tisch kommen. Und noch besser: Ich sag dir, wie du sie vorher entschärfst, bevor sie dir unterm Hintern hochgehen. Diese Liste ist dein Werkzeugkasten gegen die nächste BG-Prüfung. Also aufgepasst!
Kurz & knapp: Das musst du zur nächsten BG-Prüfung wissen
Was prüft die BG?
Dokumentation, Unterweisungen, PSA, Erste Hilfe, Brandschutz, Ordnung, Sicherheitskennzeichnung und ob du alles wirklich umsetzt.
Was ist Pflicht?
Schriftliche Nachweise: Wer wurde wann wozu unterwiesen? Wo hängen Notfallpläne? Wo stehen Feuerlöscher?
Wann wird's kritisch?
Wenn Unterlagen fehlen, Ausrüstung veraltet ist oder deine Mitarbeiter nicht wissen, was im Ernstfall zu tun ist.
Wie bereitest du dich vor?
Checklisten, klare Zuständigkeiten, feste Prüfintervalle und mit diesem Text als Werkzeugkasten zur richtigen Umsetzung.
1. Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen und Co.? Fehlanzeige.
"Das haben wir doch alles gemacht!" Klar. Aber hast du's auch schriftlich? Die BG prüft keine Behauptungen, sondern Beweise. Wenn nix sauber dokumentiert ist, zählt's nicht. Punkt.
Ohne saubere Dokumentation kannst du deinen Betrieb noch so gut im Griff haben, das interessiert die Prüfer nicht. Es geht um Nachvollziehbarkeit. Wer hat wann was entschieden? Welche Schutzmaßnahmen wurden wann eingeführt? Wer wurde wann unterwiesen? Wenn das nicht glasklar auf dem Tisch liegt, bist du schnell in der Erklärungsnot. Und glaub mir: Da kannst du noch so lange mit der BG drüber schnacken, die wollen am Ende trotzdem deine schriftlichen Unterlagen.
Rechtsgrundlage? Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG § 6), DGUV Vorschrift 1. Beide sagen: Alles, was sicherheitsrelevant ist, muss dokumentiert werden. Ohne Wenn. Ohne Aber. Auch wenn es dir nervig erscheint, und ich kann es verstehen, musst du deinen Werkzeugkasten ab und zu gegen Tastaturen und Papiere eintauschen. Aber du schaffst das!
Checkliste für die Dokumentation:
- Gefährdungsbeurteilungen aktuell und unterschrieben?
- Unterweisungen mit Datum, Inhalt und Unterschrift?
- Betriebsanweisungen für Maschinen und Gefahrstoffe vorhanden?
- Wartungsnachweise griffbereit?
- Nachweise über Sicherheitsbeauftragte, Erste-Hilfe-Ausbildung etc.?
Vermeidung: Mach dir 'nen festen Turnus. Alles, was du präventiv machst: aufschreiben und sicher aufbewahren. Hauptsache griffbereit, um es der BG in die Hand zu drücken. Nutze idealerweise Vorlagen, digitale Tools oder Software wie die der BG selbst. Lieber einmal zu viel dokumentiert als einmal zu wenig. Denn hier ist ausnahmsweise: Mehr ist mehr die bessere Variante.
2. Unterweisungen nicht durchgeführt oder falsch protokolliert
"Sicherheitstipps gibt’s doch in der Mittagspause! Meine Leute wissen schon, wie sie’s machen sollen." Klingt erstmal plausibel, aber bei der Betriebsprüfung zieht das nicht. Denn wer nicht nachweislich unterwiesen wurde, zählt auf dem Papier als ahnungslos. Und Unwissenheit ist bei Unfällen schnell gleichbedeutend mit Fahrlässigkeit des Chefs.
Und jetzt kommt’s: Im Handwerk sind ganz bestimmte Unterweisungen Pflicht. Zum Beispiel:
- Arbeiten mit Maschinen oder auf Leitern
- Tragen und Kontrolle von persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
- Umgang mit Gefahrstoffen (z. B. Lacke, Öle, Reinigungsmittel)
- Verhalten bei Bränden, Stromunfällen oder Erste Hilfe
Unterweisung heißt: Tacheles reden. Was darf ich, was muss ich, was lasse ich besser sein? Nicht irgendwann zwischen Tür und Angel, sondern verbindlich und regelmäßig. Alles dokumentiert und nachvollziehbar.
Was die BG sehen will:
- Wann wurden die Unterweisungen durchgeführt?
- Wer hat sie gemacht?
- Wer war dabei?
- Welche Inhalte wurden vermittelt?
Fehlt eine Sache davon, ist das für die Prüfer schnell als durchgefallen zu dokumentieren. Besonders kritisch: neue Mitarbeiter, Azubis und Leiharbeiter. Für die brauchst du eine Erstunterweisung noch vor dem ersten Arbeitstag. Und dann mindestens einmal im Jahr eine Wiederholung, besser öfter, wenn sich was ändert.
Rechtsgrundlage? Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG § 12) und DGUV Vorschrift 1 (§ 4). Dort steht: Jeder Beschäftigte muss vor Aufnahme der Tätigkeit und danach regelmäßig über Sicherheit und Gesundheitsschutz unterwiesen werden. Inhalt, Zeitpunkt und Teilnehmer sind zu dokumentieren.
Vermeidung: Bau dir eine Unterweisungsmappe oder nutze digitale Tools, bei denen jeder Mitarbeiter mit einer Unterschrift die Teilnahme bestätigt. Mach Fotos, hänge Inhalte sichtbar im Betrieb aus. Und denk dran: Nur, was dokumentiert ist, hat Bestand.
3. Sicherheitskennzeichnung? Fehlend oder völlig wirr
Wenn’s brennt, rennst du nicht erst los und suchst den Notausgang, du folgst dem grünen Schild. Sicherheitskennzeichnungen sind nicht nur Deko, sondern retten Leben. Genau deshalb schaut die BG bei der Prüfung da ganz genau hin.
Typische Fehler:
- Keine oder unleserliche Kennzeichnungen
- Verblasste oder überklebte Schilder
- Keine Kennzeichnung für Fluchtwege, Feuerlöscher, Erste Hilfe
- Gefahrstoffe ohne Piktogramme
Pflichtkennzeichnungen im Betrieb:
- Notausgänge und Fluchtwege
- Feuerlöscher und Brandmelder
- Erste-Hilfe-Einrichtungen
- Gefahrstoffe mit Gefahrenpiktogrammen (GHS)
- Maschinen mit Warnhinweisen (z. B. Quetschgefahr)
Rechtsgrundlage? Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV § 3a) und Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.3. Die konkret vorgeben: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung ist Pflicht, überall dort, wo Gefahren bestehen oder Flucht- und Rettungswege notwendig sind.
Vermeidung: Mach einmal im Jahr einen Kennzeichnungs-Rundgang. Geh mit offenen Augen durch deinen Betrieb. Ist alles sichtbar? Ist alles verständlich? Wenn neue Maschinen den Betrieb schmücken, immer an die dazu passenden Schilder denken, dann passt es!
4. Baustellen-Chaos: Keine Verkehrswege, keine Ordnung, kein System
Wenn die Paletten quer rumliegen, Kabel stolperbereit über den Boden laufen und der Staplerfahrer jeden Morgen Slalom fahren muss, ist Alarm angesagt. Für dich, aber vor allem für die BG glüht da der Kopf, das solltest du bei der BG-Prüfung definitiv vermeiden!
Typische Fehler:
- Keine gekennzeichneten Verkehrswege
- Abstellflächen zugebaut oder blockiert
- Lagerung von Werkzeugen, Material oder Gefahrstoffen kreuz und quer
- Stolperfallen, rutschige Böden, fehlende Beleuchtung, Kabelchaos
Warum das wichtig ist: Ordnung ist keine Geschmackssache, sie ist Vorschrift. Der Zustand deiner Werkstatt oder Baustelle zeigt der BG, wie ernst du Arbeitssicherheit wirklich nimmst. Für kreative Köpfe kann Chaos vielleicht der Nährboden für Ideen sein, aber für die BG ist es ein Alarmsignal.
Rechtsgrundlage? Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV § 4) sowie ASR A1.8 und A1.5. Da drinsteht: Verkehrswege müssen sicher begeh- und befahrbar sein und Ordnung ist ein Teil der Gefahrenverhütung.
Vermeidung: Feste Bereiche für Lagerung, klare Wege für Stapler und Fußgänger, täglicher Ordnungscheck. Und wenn der Betrieb wächst, klare Vorgabe für alle Mitarbeiter, wo was hinkommt. Da freut sich jeder und besonders die BG!
5. Persönliche Schutzausrüstung (PSA)? Fehlend oder nicht benutzt
Der Helm liegt im Spind. Die Schutzbrille liegt irgendwo in der Werkzeugkiste. Der Gehörschutz? Der ist gar nicht erst vorhanden. Bei der Betriebsprüfung sollte definitiv nicht die Antwort sein, dass ihr gar keine Schutzausrüstung dahabt, obwohl sie in deinem Betrieb für verschiedene Arbeiten Pflicht wäre. Dann ist der Tag schneller gelaufen, als dir lieb ist.
Was oft schiefläuft:
- PSA wird gar nicht oder nur sporadisch getragen
- Keine Einweisung zur richtigen Nutzung
- Verschlissene oder veraltete Ausrüstung
- Keine Kontrolle oder Dokumentation
- PSA nicht vorhanden
Auch wenn es manchmal als "nicht so wichtig" durchgeht oder aus Zeitgründen kurz auf die Schutzkleidung verzichtet wird, weil bisher ja nix passiert ist, genau in solchen Momenten passiert was. Und dann fragt keiner mehr nach Bequemlichkeit. In dem Moment zählt nur: Warum wurde keine PSA getragen und warum hast du es als Chef nicht kontrolliert? Wer gern Maschinen nutzt, sollte genauso gern die passende Schutzkleidung tragen. Uniform soll ja bei manchem Eindruck schinden und wenn sie dabei noch Leben rettet, umso besser. Die macht nicht nur optisch was her, sie rettet Leben.
Rechtsgrundlage? DGUV Vorschrift 1 (§ 30) und PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV). Jeder Beschäftigte muss geeignete PSA zur Verfügung gestellt bekommen, sie benutzen und vorher eingewiesen werden.
Vermeidung: Mach PSA zur Chefsache. Verteil sie nicht einfach, sondern erklär, wann und wie sie getragen werden muss und halt das schriftlich fest. Mach gegebenenfalls auch unangekündigte Kontrollen, um sicherzustellen, das sich an die Anweisung gehalten wird. Und wenn was fehlt oder kaputt ist: Sofort austauschen. Nichts schreit lauter „Sicherheitslücke“ als ein angerissener Gurt oder eine zerkratzte Brille.
6. Erste Hilfe? Was muss nochmal gemacht werden?
Machst du große Augen, wenn dich jemand nach deinem Ersthelfer fragt? Wenn du mehr als zwei Angestellte hast, solltest du das besser geregelt haben, denn das ist Pflicht. Gerade im handwerklichen Betrieb, wo viele potenzielle Gefahren lauern, solltest du beim Thema Erste Hilfe gut vorbereitet sein.
Hier macht die BG keine Ausnahme. Safety first ist das Motto und deshalb stehen Verbandkasten und Ersthelfer ganz oben auf deiner Liste. Bei der BG ist das ein Pflichtprogramm und keine Empfehlung.
Typische Mängel:
- Verbandkasten unvollständig oder abgelaufen
- Keine oder zu wenige ausgebildete Ersthelfer
- Erste-Hilfe-Pläne fehlen oder hängen irgendwo im Lager
- Notrufnummern nicht sichtbar ausgehängt
Wo wir schon bei Ersthelfern sind: Ab 20 Beschäftigten brauchst du sogar 10 % deiner Belegschaft als Ersthelfer und das gilt pro Schicht. Und weil Papierkram ja so viel Spaß macht: Prüfungen, Auffrischungen und Ersatz müssen natürlich schriftlich dokumentiert sein.
Rechtsgrundlage? DGUV Vorschrift 1 (§ 24) und Arbeitsstättenverordnung (§ 4). Arbeitgeber sind verpflichtet, Erste Hilfe sicherzustellen und das nachweislich.
Vermeidung: Mach eine Liste: Wer ist Ersthelfer, wann wurde er geschult? Check regelmäßig die Verbandkästen – Inhalt, Zustand, Ablaufdatum. Häng Notrufnummern sichtbar im Betrieb auf. Und sorg dafür, dass jeder weiß, wo was ist, wenn’s mal zu einem Unfall kommt.
7. Brandschutz kommt bei uns zuletzt
Brandschutz, das Thema, das viele nicht ernst nehmen, bis es dann zu spät ist. Dabei ist es wie ein Feuerlöscher selbst: Besser man hat ihn und braucht ihn nicht als umgekehrt. Für die Berufsgenossenschaft ist das keine Nebensache. Sie will bei der Prüfung sehen, dass du vorbereitet bist und das jederzeit!
Was oft negativ angemerkt wird:
- Feuerlöscher abgelaufen oder unzugänglich
- Keine Brandschutzhelfer benannt
- Flucht- und Rettungswege werden blockiert
- Kein Alarmplan oder Übung durchgeführt
- Rauchmelder sind defekt oder nicht geprüft
Warum das Thema brennt: Im Ernstfall zählt jede Sekunde und wer dann panisch sucht statt routiniert handelt, riskiert Menschenleben. Für die BG ist Brandschutz kein Randthema, sondern ein Prüfstein, ob du deinen Betrieb im Griff hast und dich vorsorglich mit Brandschutz beschäftigst hast.
Rechtsgrundlage? Arbeitsstättenverordnung (§ 4), ASR A2.2 und DGUV Information 205-003. Ab fünf Beschäftigten musst du einen Brandschutzhelfer haben. Und du bist verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur Brandverhütung und Evakuierung sicherzustellen.
Vermeidung: Überprüfe deine Feuerlöscher jährlich, und zwar überall dort, wo’s brennen kann: in der Werkstatt, im Lager, in der Fahrzeughalle. Und ja, auch auf Baustellen musst du einen Feuerlöscher dabeihaben, wenn mit offener Flamme, Funkenflug oder leicht entzündlichen Materialien gearbeitet wird.
Halte Fluchtwege frei. Häng Evakuierungspläne auf. Benenne mindestens 5 - 10 % der Belegschaft als Brandschutzhelfer, mit Schulung, versteht sich. Und mach mindestens einmal im Jahr 'ne Brandschutzübung. Keine Show, sondern so Real wie möglich. Am besten mit allem Drum und Dran: Alarm auslösen, den Fluchtweg nehmen und den Treffpunkt erreichen. Quasi Hollywood reif.
Fazit: BG-Prüfung kommt und du bist bereit
Jetzt kennst du sie, die sieben Baustellen in deinem Betrieb, bei denen die BG garantiert hinschaut. Und im Idealfall sind sie nicht nur bei der Prüfung verschwunden, sondern werden fester Teil deines Berufsalltags.
Du weißt jetzt, wie du jede einzelne Baustelle mit dem richtigen Werkzeug entschärfen kannst: deinem Verstand, deinem Team und dem Wissen aus diesem Beitrag. Vergiss dabei nie Punkt 1, die Dokumentation! Ohne die geht nix.
Mach keinen Eiertanz draus. Geh’s an. Prüf deine Unterlagen. Räum den Laden auf. Sprich mit deinen Leuten. Und dann? Dann kann die Betriebsprüfung ruhig kommen. Du bist vorbereitet. Die Berufsgenossenschaft ist zufrieden. Du bist safe. Und wenn dir dieser Text den Arsch gerettet hat, sind wir’s auch.